Kein zugelassenes Medikament, keine klare Erstattungsgrundlage – und trotzdem Hoffnung. Was Off-Label-Use bedeutet, welche Möglichkeiten es gibt und wie unser kostenloses Tool mecfs-paperwork.de jetzt auch beim Antrag auf Kostenübernahme hilft.

🔔 Update – April 2026
Der G-BA hat entschieden. Aber reicht das?
Seit der Veröffentlichung dieses Artikels ist einiges passiert und ich möchte euch auf den neuesten Stand bringen.
Zunächst aber ein herzliches Dankeschön: Ihr habt uns so viele wunderbare Rückmeldungen geschickt – hier auf dem Blog, per E-Mail und auf Instagram. Mehrere von euch haben uns bereits berichtet, dass sie den Off-Label-Antrag mit mecfs-paperwork.de erfolgreich gestellt haben. Das bedeutet uns unglaublich viel. Ihr gebt uns die Kraft weiterzumachen.
Was entschieden wurde:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 2. April 2026 beschlossen, vier Wirkstoffe im Off-Label-Use offiziell verordnungsfähig zu machen – als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das bedeutet: Für diese vier Medikamente braucht ihr künftig keinen aufwendigen Antrag auf Kostenübernahme mehr. Eure Ärztin oder euer Arzt kann sie – nach Inkrafttreten der Beschlüsse – direkt zulasten der GKV verordnen.
Die Bundesgesundheitsministerin und andere politische Stimmen feiern das als Erfolg. Wir schauen genauer hin.
Die vier Wirkstoffe im Überblick:
→ Ivabradin – bei postinfektiösem PoTS bei Long/Post-COVID (bei Betablocker-Unverträglichkeit)
→ Agomelatin – bei Fatigue bei postinfektiöser ME/CFS und Long/Post-COVID#
→ Vortioxetin – bei kognitiven Beeinträchtigungen und/oder depressiven Symptomen bei Long/Post-COVID
→ Metformin – zur Prophylaxe von Long/Post-COVID, innerhalb von 3 Tagen nach akuter SARS-CoV-2-Diagnose (bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren mit Übergewicht/Adipositas, BMI >25, und COVID-19-Symptomen seit weniger als 7 Tagen)
Und jetzt der ehrliche Blick dahinter:
Der G-BA hatte mehr als 30 Monate Zeit. Das Ergebnis: vier Medikamente – von denen Vortioxetin in Deutschland gar nicht erhältlich ist und Metformin ausschließlich in den ersten drei Tagen einer akuten Infektion relevant ist. Für die überwiegende Mehrheit der bereits Erkrankten ist Metformin damit schlicht keine Option. Dass sich die Politik mit diesem Ergebnis öffentlich rühmt, ist schwer zu ertragen.
Ein Blick nach Österreich macht den Unterschied noch deutlicher: Dort hat eine Expertengruppe in nur drei Monaten eine Off-Label-Liste mit 17 Einzelmedikamenten und 4 Wirkstoffgruppen erarbeitet – darunter LDN, Aripiprazol, Mestinon und viele weitere Mittel, die Betroffene seit Jahren kennen und einsetzen. Was Österreich in einem Quartal geschafft hat, hat Deutschland in zweieinhalb Jahren nicht erreicht. Das ist kein Meilenstein. Es ist ein Armutszeugnis.
Agomelatin und Ivabradin sind tatsächlich kleine Schritte in die richtige Richtung – und ja, Agomelatin ist das erste Medikament, das offiziell auch für ME/CFS in die Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen wurde. Das erkennen wir an. Aber es bleibt dabei: Der Bedarf ist riesig, die Liste ist kurz, und die Zeit, die es gebraucht hat, ist nicht zu rechtfertigen.
Was bedeutet das konkret für euch?
Die Beschlüsse treten erst nach rechtlicher Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Bis dahin gilt weiterhin die bisherige Rechtslage. Und für alle Medikamente, die nicht auf dieser Liste stehen – LDN, Aripiprazol, Methylphenidat, Pyridostigmin – bleibt der Off-Label-Antrag weiterhin der einzige Weg zur Kostenübernahme. Genau dafür ist mecfs-paperwork.de weiterhin da.
Was ist Off-Label-Use – und warum ist das für uns so relevant?
Off-Label-Use bedeutet: Ein Medikament, das für eine bestimmte Erkrankung offiziell zugelassen ist, wird von Ärzten für eine andere Indikation eingesetzt – also außerhalb der behördlichen Zulassung. Das ist in der Medizin gängige Praxis, zum Beispiel in der Pädiatrie oder bei seltenen Erkrankungen. Und bei ME/CFS und Long COVID trifft es uns ganz besonders hart – denn es gibt schlicht kein einziges Medikament, das speziell für unsere Erkrankungen zugelassen ist.
Das bedeutet konkret: Jedes Mittel, das uns helfen könnte, ist per definitionem Off-Label. Und damit entsteht sofort die nächste Frage – zahlt die Krankenkasse das?
Die kurze Antwort: nicht automatisch. Die etwas längere Antwort: manchmal schon, wenn man einen guten Antrag stellt.
Was hat sich politisch getan? Der Therapiekompass der Expertengruppe
Seit Ende 2023 gibt es eine Expertengruppe Long COVID Off-Label-Use beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums arbeitet. Ihr Auftrag ist es, herausfinden, welche Medikamente bei Long COVID auch außerhalb ihrer Zulassung wirksam und sicher sind – und dafür sorgen, dass sie von den Krankenkassen erstattet werden können.
Die Expertengruppe hat zunächst einen Therapie-Kompass entwickelt, der eine Übersicht über geeignete Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen bietet, mit dem Ziel, die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Long COVID zu unterstützen. Dieser Kompass konzentriert sich auf den sogenannten In-Label-Use – das bedeutet: Medikamente, die zwar für andere Erkrankungen zugelassen sind, bei Long COVID aber innerhalb ihrer bestehenden Zulassung eingesetzt werden können (z. B. bestimmte Mittel gegen Schmerzen, Angst oder Depressionen). Diese Arzneimittel werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Daneben hat die Expertengruppe Off-Label-Bewertungen für eine Reihe von Wirkstoffen vorgenommen: Die Expertengruppe schlägt unter anderem Medikamente zur Off-Label-Behandlung von Fatigue, kognitiven Defiziten, Depressionen und des posturalen Tachykardiesyndroms (PoTS) vor. Konkret wurden unter anderem Agomelatin, Ivabradin, Vortioxetin und Metformin bewertet – und auch Low-Dose Naltrexon (LDN) ist im Blick: Derzeit laufende Studien, z. B. zu niedrig-dosiertem Naltrexon, bieten die Chance zur kurz- und mittelfristigen Erweiterung der Vorschlagsliste.
Wichtig zu wissen: In-Label ≠ Off-Label
Der Therapiekompass der Expertengruppe listet vor allem In-Label-Medikamente – das sind Mittel, die innerhalb ihrer bestehenden Zulassung bei Long COVID eingesetzt werden können. Der separate Off-Label-Bereich umfasst Medikamente, die noch keine entsprechende Zulassung haben und für die ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Kasse gestellt werden muss. Beide Bereiche sind relevant für uns Betroffene.
Der nächste Schritt: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet auf Grundlage der Empfehlungen der Expertengruppe, welche Wirkstoffe künftig regulär bei Long COVID erstattet werden können. Werden sie in die Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen, gelten sie als verordnungsfähig zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Bis das aber flächendeckend gilt, kann es dauern. Und bis dahin? Müssen viele von uns selbst aktiv werden.
Warum der Weg zur Kostenübernahme so schwer ist
Seit Jahrzehnten müssen ME/CFS-Betroffene ihre Medikamente selbst bezahlen, wenn sie überhaupt das Glück haben, eine Ärztin oder einen Arzt zu finden, der ihnen Medikamente zur Behandlung von Myalgischer Enzephalomyelitis verschreibt. Das ist nicht nur ungerecht – es ist für viele Betroffene schlicht nicht leistbar. Manche (mich eingeschlossen) zahlen mehrere Tausend Euro im Jahr aus eigener Tasche.
Einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, ist theoretisch möglich – aber in der Praxis ein bürokratischer Hindernislauf. Man braucht die richtigen juristischen Argumente, die passenden Studien, eine ärztliche Stellungnahme und die Formulierung muss passen. Das alles ist, in einem Zustand, in dem die meisten von uns schon mit dem Öffnen einer E-Mail überfordert sein können, nahezu unmöglich.
Genau hier kommt ein Online-Tool namens MEcfs-PAPERwork ins Spiel, welches mein Mann programmiert hat. Noch ist es in der Beta-Testversion. Und selbstredend ersetzt es weder den Arzt noch den Rechtsanwalt. Es ist kein Beratungsangebot – sondern einfach direkt Hilfe für jeden Betroffenen.
mecfs-paperwork.de – das kostenlose Hilfsangebot
mecfs-paperwork.de ist unser kostenloses Tool für Betroffene von ME & CFS, Long & Post COVID. Die Idee dahinter ist so einfach wie notwendig: Wir nehmen euch den bürokratischen Aufwand ab, soweit es geht. Ihr gebt eure persönlichen Informationen ein – und das Tool generiert automatisch professionelle, rechtlich fundierte Vorlagen für Briefe, Anträge und Formulare.
Das Tool ist so entwickelt, dass es auch mit minimalem Energieaufwand nutzbar ist. Ihr müsst keine Paragrafen kennen, keine Studien recherchieren, keine Musterschreiben zusammenstückeln. Das übernimmt mecfs-paperwork.de für euch.
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Briefgenerator
Individuelle Schreiben für viele Situationen – auf Knopfdruck, personalisiert auf eure Daten.
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Rubrik: Krankenkasse
Anträge, Widersprüche und jetzt neu: Off-Label-Anträge auf Kostenübernahme.
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Checklisten
Schritt-für-Schritt-Anleitungen, was nach dem Export als nächstes zu tun ist.
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Kein Abo, keine Registrierung, kein Verstecktes. Für alle Betroffenen.
Neu in der Rubrik „Krankenkasse“: Der Off-Label-Antrag
Jetzt gibt es – in der Rubrik „Krankenkasse“ ein neues Angebot: den vollständigen Off-Label-Antrag auf Kostenübernahme – inklusive aller zugehörigen Dokumente.
Was das Tool für euch erstellt:
- Antrag an die Krankenkasse – mit allen relevanten rechtlichen Argumenten (Off-Label-Use nach BSG-Rechtsprechung, hilfsweise § 2 Abs. 1a SGB V), individuell auf eure Diagnose und Situation zugeschnitten
- Arztanschreiben (Begleitschreiben) – damit ihr eurer Praxis direkt erklären könnt, was ihr braucht und was von ihr erwartet wird
- Vorlage für die ärztliche Stellungnahme – ein Befundbericht, den eure Ärztin oder euer Arzt prüfen, ergänzen und unterschreiben kann
- Aufklärung & Einwilligung – das Dokument für das Arztgespräch zum Off-Label-Einsatz
- Checkliste für die nächsten Schritte – was ist zu tun nach dem Export? Wann muss nachgehakt werden?
Aktuell werden folgende Indikationen unterstützt (weitere sind in Planung):
- Agomelatin bei postinfektiöser ME/CFS oder Long/Post-COVID + Fatigue
- Aripiprazol (LDA) bei postinfektiöser ME/CFS oder Long/Post-COVID + Fatigue und PEM
- Ivabradin bei postinfektiösen PoTS bei Long/Post-COVID (insbesondere bei Betablocker-Unverträglichkeit)
- Low-Dose Naltrexon (LDN) bei postinfektiöser ME/CFS oder Long/Post-COVID + Fatigue
- Methylphenidat (Medikinet, Ritalin) bei postinfektiöser ME/CFS oder Long/Post-COVID + kognitiven Beeinträchtigungen (Brain Fog)
- Pyridostigmin (Mestinon) bei postinfektiöser ME/CFS oder Long/Post-COVID + orthostatischer Intoleranz
- Vortioxetin bei Long/Post-COVID mit kognitiven Beeinträchtigungen
Was ihr mitbringen müsst
Das Tool fragt euch nach euren persönlichen Angaben: Diagnose, Schweregrad (z. B. Bell-Score), Pflegegrad, GdB, Merkzeichen und weitere Schwereindikatoren. Je vollständiger eure Angaben, desto stärker euer Antrag. Die fertigen Dokumente sind sofort einsatzbereit – ihr müsst sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und mit euren Anlagen absenden.
Keine Sorge wegen der sensiblen Daten: Alles, was ihr eingebt, bleibt ausschließlich in eurem Browser – also auf eurem eigenen Gerät. Nichts wird an uns oder ins Web übertragen, nichts in eine Cloud oder Ähnliches geladen. Die Dokumente werden direkt bei euch erstellt. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

So nutzt ihr den Off-Label-Antrag Schritt für Schritt
Geht auf mecfs-paperwork.de und wählt in der Rubrik „Krankenkasse“ den Bereich Off-Label-Antrag aus. Wählt das Medikament und eure Diagnose, gebt eure persönlichen Daten ein und ladet am Ende das komplette Dokumentenpaket entweder als editierbares Word-Dokument oder als PDF herunter.
💡 Hinweis: Browser-Cache leeren
Wenn ihr auf mecfs-paperwork.de nur den Briefgenerator seht und die neuen Angebote nicht erscheinen, liegt das am Browser-Cache. Bitte löscht den Cache eures Browsers und drückt dann die Tastenkombination ALT + F5, um die Seite vollständig neu zu laden. Danach sollten alle aktuellen Angebote sichtbar sein. Wir arbeiten an diesem Problem.
Jeder Antrag zählt
Selbst wenn eure Kasse den Antrag zunächst ablehnt, ist ein gut gestellter schriftlicher Antrag keine verlorene Zeit. Ihr schafft damit eine Dokumentation, setzt Fristen (die Kasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden), und habt die Grundlage für einen Widerspruch.
Und die Erfolgsaussichten sind nicht schlecht: Es gibt inzwischen Gerichtsentscheidungen, die § 2 Abs. 1a SGB V im Kontext von ME/CFS angewandt haben. Das LSG Niedersachsen-Bremen hat im Eilverfahren (L 4 KR 373/22 B ER) zugunsten einer ME/CFS-Betroffenen entschieden. Die Rechtslage entwickelt sich.
Jeder Antrag zählt für uns als Community.
Kein Ersatz für ärztliche Begleitung
Wie immer und trotzdem ganz wichtig: Die generierten Dokumente sind Vorlagen. Den Antrag stellt ihr gemeinsam mit eurem Arzt. Das Tool erstellt die Struktur – eure Praxis füllt die medizinische Substanz, prüft die Angaben und unterschreibt die Stellungnahme. Das Arztanschreiben hilft euch dabei, das Gespräch vorzubereiten und der Praxis zu zeigen, was konkret gebraucht wird.
Wir wünschen euch viel Erfolg beim Antrag und würden uns über euer Feedback per Mail an info@mecfs-paperwork.de freuen.
Jetzt ausprobieren
Der Off-Label-Antrag – und alle anderen Vorlagen – sind kostenlos, ohne Registrierung und direkt nutzbar.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel und die Inhalte von mecfs-paperwork.de ersetzen keine Rechts- oder Medizinberatung. Die generierten Dokumente sind Vorlagen, die mit einer Ärztin oder einem Arzt abgestimmt werden müssen. Bei medizinischen Fragen wendet euch bitte an Fachpersonal.